Kosten und Erstattung

Dr. med. Anne-Kathrin Laubmann-Volz und
Dr. med. Robert Laubmann

Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Ablauf und Vorgehensweise

Die Kosten werden Ihnen monatlich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privatärztlich in Rechnung gestellt.
Eine mögliche Kostenerstattung richtet sich nach Ihrer Versicherung, Ihrem Tarif und Ihrer persönlichen Situation.

Selbstzahler

Selbstzahler haben den Vorteil, dass erhobene Diagnosen und psychotherapeutische Behandlungen von der Krankenkasse bzw. Versicherung nicht erfasst werden. Dies kann beispielsweise für zukünftige Versicherungsanträge mit Gesundheitsprüfung relevant sein.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können, wenn trotz angemessener Suche kein Therapieplatz bei einer Kassenpraxis zu bekommen ist, Psychotherapie per Kostenerstattung bei ihrer Kasse (gemäß § 13 Abs. 3 SGB V) beantragen.

Privat Versicherte

Privat Versicherte reichen die Rechnung zur Erstattung bei ihrer privaten Versicherung ein. Da es vorkommen kann, dass die Kosten je nach Tarif nicht vollständig übernommen werden, bitten wir Sie, im Vorfeld der Behandlung zu überprüfen, welche Kosten Ihre Krankenversicherung übernimmt und welche Antragsformalitäten zu beachten sind.

Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte bekommen Psychotherapiekosten anteilig oder vollständig erstattet. Auch hier bitten wir Sie, die Kostenübernahme und Formalitäten zur Antragsstellung im Vorfeld zu klären.

In folgenden Fällen werden Therapiekosten ebenfalls teilweise oder vollständig übernommen: bei Bundespolizisten, bei Bundeswehrsoldaten, bei Berufsgenossenschaften (z. Bsp. bei Traumatisierungen durch Arbeitsunfälle), bei einigen Betriebskrankenkassen wie Bahn-BKK oder mkk, bei Unternehmen mit Employee Assistance Program.

Hintergrundbild: Kosten und Erstattung Dr. Laubmann Psychotherapie, Villingen
„Bitte informieren Sie sich bei möglichen Kostenträgern über die Höhe der Kostenerstattung, Antragsformalitäten und Rechnungsmodalitäten. Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen zur Kostenerstattung behilflich.“

(Dr. med. Anne-Kathrin Laubmann-Volz und Dr. med. Robert Laubmann)